erweisen

erweisen

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er|wei|sen [ɛɐ̯'vai̮zn̩], erwies, erwiesen:
1.
a) <+ sich> sich in bestimmter Weise zeigen, sich (als jmd., etwas) herausstellen:
er erwies sich als Betrüger; ihre Behauptung erwies sich als wahr.
Syn.: sich entpuppen.
b) <tr.; hat nachweisen, beweisen:
damit konnte endgültig die Wirksamkeit dieses Mittels erwiesen werden; es ist noch nicht erwiesen, ob sie wirklich recht hat.
Syn.: bestätigen, sich bewahrheiten.
2. zuteilwerden lassen, bezeigen:
jmdm. Achtung, einen Gefallen erweisen; du hast mir damit einen schlechten Dienst erwiesen; für die erwiesene Teilnahme danken.
Syn.: angedeihen lassen (geh. oder ironisch), entgegenbringen.

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er|wei|sen 〈V. 277; hat
I 〈V. tr.〉 jmdm. etwas \erweisen zeigen, leisten, zukommen lassen ● jmdm. einen Dienst, eine Gunst, Gutes, Wohltaten \erweisen; bitte, \erweisen Sie mir den Gefallen, das Vergnügen, zu ...; jmdm. eine Gnade \erweisen; es ist erwiesen es hat sich gezeigt; für die erwiesene Anteilnahme danken
II 〈V. refl.〉 sich \erweisen zeigen, offenbar werden, sich herausstellen ● es hat sich erwiesen, dass ...; es erwies sich als ein Fehler, Irrtum; sie hat sich als eine zuverlässige Freundin, tüchtige Hilfe erwiesen; er hat sich mir gegenüber stets dankbar erwiesen; die Nachricht hat sich als falsch, wahr erwiesen; sich als nützlich, richtig, unbegründet, vergeblich \erweisen

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er|wei|sen <st. V.; hat [mhd. erwīsen = anweisen; refl. = sich zeigen, kundtun]:
1. nachweisen, beweisen:
jmds. Unschuld e.;
<häufig im 2. Part.:> es ist noch nicht erwiesen, ob er recht hat;
etw. als erwiesen ansehen.
2. <e. + sich> sich in bestimmter Weise zeigen, sich (als jmd., etw.) herausstellen:
sich dankbar gegen jmdn. e.;
die Nachricht hat sich als falsch erwiesen;
du hast dich als wahrer Freund erwiesen.
3. zuteilwerden lassen, bezeigen:
jmdm. Achtung e.;
du hast mir damit einen schlechten Dienst erwiesen.

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er|wei|sen <st. V.; hat [mhd. erwīsen = anweisen; refl. = sich zeigen, kundtun]: 1. nachweisen, beweisen: jmds. Unschuld e.; es ist noch nicht erwiesen, ob er recht hat; er wurde wegen erwiesener Unschuld freigesprochen; eine statistisch längst erwiesene Tatsache (NZZ 14. 3. 85, 25); etw. als erwiesen ansehen. 2. <e. + sich> sich in bestimmter Weise zeigen, sich (als jmd., etw.) herausstellen: sich dankbar gegen jmdn. e.; die Nachricht hat sich als falsch erwiesen; du hast dich als wahrer Freund erwiesen; Obwohl ... ihre (= der Kriegsschiffe) Sinnlosigkeit sich in zwei Kriegen erwiesen hat (Gregor-Dellin, Traumbuch 113). 3. zuteil werden lassen, bezeigen: jmdm. Achtung, einen Gefallen e.; du hast mir damit einen schlechten Dienst erwiesen; für die erwiesene Teilnahme danken.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Erweisen — Erweisen, verb. irreg. act. S. Weisen. 1) Durch die That deutlich machen, mit der That zeigen; beweisen. Einem viele Ehre, die letzte Ehre erweisen. Er hat mir in meinem Leben viel Gutes, lauter Böses erwiesen. Der Himmel hat mir eine Wohlthat… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • erweisen — V. (Mittelstufe) etw. für jmdn. leisten Synonyme: entgegenbringen, bekunden (geh.), bezeigen (geh.) Beispiel: Viele Leute haben dem Präsidenten die letzte Ehre erwiesen. Kollokation: jmdm. eine Gefälligkeit erweisen …   Extremes Deutsch

  • erweisen — er·wei·sen; erwies, hat erwiesen; [Vt] geschr; 1 etwas erweisen ≈ ↑beweisen (1), nachweisen: Es ist erwiesen, dass Rauchen schädlich ist || NB: meist im Zustandspassiv! 2 jemandem etwas erweisen verwendet zusammen mit einem Substantiv, um… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • erweisen — 1. bestätigen, sich bewahrheiten, beweisen, nachweisen, rechtfertigen, verraten, zeigen; (schweiz.): weisen; (geh.): erzeigen; (ugs.): sich anlassen. 2. antun, entgegenbringen, gewähren, leisten, zukommen lassen; (geh.): bekunden, bezeigen,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • erweisen — er|wei|sen; sich erweisen   • erweisen Bei sich erweisen als ... steht das folgende Substantiv im Nominativ: Er erwies sich als geeigneter Nachfolger …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Erweisen — Was man erweisen kann, mag man geniessen. – Graf, 452, 420; Michelsen, Oberhof zu Lübeck, 159, 60. Der Genuss eines beanspruchten oder bestrittenen Rechts ist nur dann gesichert, wenn man die erforderlichen Beweise dafür zu führen vermag …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • erweisen, sich — sich erweisen V. (Mittelstufe) sich zeigen, sich herausstellen Synonyme: sich bewahrheiten, sich entpuppen, sich erzeigen (geh.) Beispiele: Ihre Ehe hat sich als Irrtum erwiesen. Diese Methode hat sich als sinnlos erwiesen …   Extremes Deutsch

  • Wem Gott will rechte Gunst erweisen, den schickt er in die weite Welt —   Mit diesen Worten beginnt Eichendorffs Gedicht »Der frohe Wandersmann«, das zum ersten Mal gedruckt in seiner Novelle »Aus dem Leben eines Taugenichts« (1826) erschien. Durch die Vertonung von F. Th. Fröhlich (1833) wurde es zum Volkslied. Mit… …   Universal-Lexikon

  • Jemandem die letzte Ehre erweisen —   Die Redewendung »jemandem die letzte Ehre erweisen« bedeutet »an jemandes Bestattung teilnehmen«: Tausende von Menschen erwiesen den Opfern des Zugunglücks die letzte Ehre …   Universal-Lexikon

  • Alle Ehre erweisen — Alle Ehre erweisen, nämlich einem Wechsel, heißt ihn entweder acceptiren od. einlösen, bezahlen …   Pierer's Universal-Lexikon

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